Gründungsmitglied der
Bauinnung
Ingolstadt/Pfaffenhoffen

Impressum

 


[Wegbeschreibung]  [Home]

 Impressum
 
  Verantwortlich für den Inhalt dieser Homepage

Hans Finsterer KG
Bauunternehmung

Bahnhofstr. 2
85290 Geisenfeld

Tel. 08452/302
Fax 08452/8060

Email: info@finsterer-bau.de
http://www.finsterer-bau.de

Komplementär:
Hans Finsterer sen.
Bahnhofstr. 2
85290 Geisenfeld

Kommanditist:
Hans Finsterer jun.
Bahnhofstr. 2
85290 Geisenfeld

Amtsgericht:
Amtsgericht Ingolstadt

Handelsregister:
HRA 43 592

St-Nr.:
154 / 162/ 03803

Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Haftungsausschluss
Für Informationen auf der Hans Finsterer KG Website wird keine Haftung übernommen. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer und Interpretationsfehler möglich.

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf den Seiten der Hans Finsterer KG sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Die Hans Finsterer KG  erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich die Hans Finsterer KG  hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

- Wer rechtswidrig Daten (Par. 202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

- Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs.1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.

Inhalte unserer Internetpräsenz http://www.finsterer-bau.de  dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht in fremde Internetpräsenzen aufgenommen werden.